Wilkommen in Bad Radkersburg!
Schriftgröße:A-AA+
7. Juni 2021

Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

... für das Jahr 2021!

Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2021 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark

gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idF LGBl.Nr. 36/2021

Amerikanische Rebzikade

Die Amerikanische Rebzikade (ARZ), Überträger der gefährlichen Phytoplasmose „Grapevine flavescence dorée“ (GFD, Goldgelbe Vergilbung der Rebe), wurde 2004 erstmals im Raum Klöch und St. Anna am Aigen gefunden. In den ersten Jahren wurden nur erwachsene Zikaden (Adulte) beobachtet, zwischenzeitig ist die ARZ in großen Teilen der Weinbaugebiete Vulkan-land Steiermark und Südsteiermark und im Süden der Weststeiermark heimisch geworden, d.h. sie überwintert als Ei und durchlebt alle fünf Larvenstadien bis zur adulten Zikade. Der österreichweit erste Ausbruch von Grapevine flavescence dorée wurde im Herbst 2009 in der Gemeinde Tieschen festgestellt. Im Jahr 2020 wurden an mehreren Standorten Rebstöcke positiv auf GFD getestet und diese in weiterer Folge gerodet.

Lebenszyklus

Die in Borkenritzen überwinternden Eier sind immer frei von der Krankheit. Damit es zu einer Verbreitung der Goldgelben Vergilbung kommen kann, müssen entweder befallene Rebstöcke (Meldepflicht!) innerhalb eines Weinbaugebietes vorhanden sein oder infektiöse Zikaden aus anderen Gebieten im Sommer zufliegen. Daher ist es wichtig, befallene Reben so rasch wie möglich zu entfernen und die Population der ARZ durch geeignete Maßnahmen zu verringern. Der Larvenschlupf beginnt je nach Witterung Ende Mai bis Anfang Juni. Die Larven bleiben meist auf derselben Rebe und halten sich vorwiegend auf den Blattunterseiten auf. Von der Aufnahme des Krankheitserregers Flavescence dorée bis zur Fähigkeit, die Vergilbungskrank-heit weiterzugeben, vergehen ca. drei Wochen. Daher muss mit Maßnahmen gegen die Ame-rikanischen Rebzikade ab dem dritten Larvenstadium ca. Mitte – Ende Juni begonnen werden. Die erwachsenen Zikaden (Adulte) treten meist ab Mitte - Ende Juli auf, sind sehr mobil und können eine rasche Verbreitung der Krankheit über weite Distanzen verursachen.

Verbreitungsgebiet

Das Verbreitungsgebiet der ARZ umfasst folgende Gemeinden in den jeweiligen Bezirken:

Bezirk Deutschlandsberg: die Gemeinden Bad Schwanberg, Eibiswald, Frauental an der Laßnitz, Groß St. Florian, Pölfing-Brunn, Sankt Martin im Sulmtal, Sankt Peter im Sulmtal, Wettmannstätten und Wies

Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: die Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartl, Ilz, Kaindorf, Ottendorf an der Rittschein und Söchau

Bezirk Leibnitz: die Gemeinden Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Gabersdorf, Gam-litz, Gleinstätten, Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal, Leibnitz, Leutschach an der Weinstraße, Oberhaag, Sankt Andrä-Höch, Sankt Johann im Saggautal, St. Nikolai im Sausal, Sankt Veit in der Südsteiermark, Straß in Steiermark, Tillmitsch und Wagna

Bezirk Südoststeiermark: alle Gemeinden des Bezirkes Südoststeiermark

Bezirk Weiz: die Gemeinden Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Markt Hartmannsdorf, Pischelsdorf am Kulm, St. Margarethen an der Raab und Sinabelkir-chen.

Befalls- und Sicherheitszonen

Infolge der Funde von infizierten Rebstöcken in den Gemeinden Klöch, St. Anna am Aigen, Leutschach, Gamlitz, Leibnitz, Straß in Steiermark und Bad Radkersburg wurden mit St. Anna am Aigen und Klöch zwei neue Befalls- und Sicherheitszonen abgegrenzt und die bereits be-stehenden Befalls- und Sicherheitszonen Bad Radkersburg, Glanz und Grubthal ausgeweitet. Die Befalls- und Sicherheitszone Spielfeld bleibt weiterhin unverändert bestehen.

Behandlungsfestlegungen

Nach der oben genannten Verordnung sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Weingärten (gemäß Landesweinbaugesetz, mind. 500 m² Rebfläche/Betrieb) und von Vermehrungsflächen (Rebschulen, Mutterrebenbestände) sowie Unternehmerinnen/Unternehmer im Sinne des Art. 2 Z 9 der Verordnung (EU) 2016/2031 im Verbreitungsgebiet der ARZ verpflichtet, die in der untenstehenden Übersicht angeführten Maßnahmen durchzuführen.

Gemäß integriertem Pflanzenschutz bewirtschaftete Weingärten und Vermehrungsflächen

Die erste Behandlung ist im dritten Larvenstadium (ca. Mitte - Ende Juni) wahlweise mit folgenden gegen Rebzikaden zugelassenen Präparaten durchzuführen: Movento 100 SC oder Sivanto Prime. Bei erhöhtem Larvenauftreten kann eine zweite Behandlung mit einem der oben genannten Präparaten sowie Steward ca. 2 Woche nach der ersten Behandlung vorgeschrieben werden. Beim Auftreten der ersten erwachsenen Zikaden (Zeitpunkt ca. Mitte bis Ende Juli) ist eine einmalige Behandlung mit Movento 100 SC, Sivanto Prime oder Steward durchzuführen. Vor dem Einsatz von Steward oder Movento 100 SC muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden – Bienenschutz! Sivando Prime darf nur alle zwei Jahre einmal eingesetzt werden.

Biologischer Weinbau und ÖPUL Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen“

Ab dem Auftreten des 1. Larvenstadiums sollen „Pflanzenstärkende Maßnahmen“ (Kaolinerde oder die Mischung Vitisan mit einem in der Übersicht angeführten Netzmittel oder Kumar oder Armicarb) gemäß nachfolgender Aufstellung durchgeführt werden. Werden im Rahmen des Monitorings viele Larven des 3. Larvenstadiums gefunden, ist verpflichtend Spruzit Schäd-lingsfrei oder Piretro Verde einzusetzen. Spruzit Schädlingsfrei und Piretro Verde sind Mittel mit dem höchsten Wirkungsgrad. Da diese Pflanzenschutzmittel bei Sonneneinstrahlung sehr rasch zerfallen, muss die Anwendung am Abend erfolgen.

Bitte beachten: Spruzit Schädlingsfrei beinhaltet Rapsöl, daher muss der Einsatz von Netzschwefel bei der ersten Spruzitanwendung ca. zwei Wochen zurückliegen, da Schwefelrückstände auf den Blättern zu Verbrennungen führen können. Es sind bei Spruzit Schädlingsfrei max. 4 Anwendungen zulässig, wird Piretro Verde verwendet dürfen Spruzit Schädlingsfrei und Piretro Verde nur zweimal in Summe eingesetzt werden.

Die „Pflanzenstärkenden Maßnahmen“ sind auch nach Beginn des Zikadenfluges bis Ende Juli fortzuführen.

Weinhecken, Weinlauben, Einzelstöcke inkl. Direktträgerreben

Da es für die Bekämpfung der ARZ im Haus- und Kleingartenbereich derzeit kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel gibt, kann keine verpflichtende Pflanzenschutzmaßnahme mit Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben werden.

Zur Abschirmung des Zikadenfluges können von Mitte Juli bis Ende Oktober Klebefallen (Gelb-tafeln) zum Wegfangen der Rebzikaden (zwei Gelbtafeln pro Einzelstock bzw. eine Gelbtafel pro Laufmeter Hecke) angebracht werden. In den Befalls- und Sicherheitszonen Glanz, Spielfeld, Grubthal, Klöch und Sankt Anna am Aigen wird diese Maßnahme empfohlen. In der Befalls- und Sicherheitszone Bad Radkersburg ist diese Maßnahme verpflichtend und die Klebetafeln mindestens 2 x zu wechseln; ein häufigerer Wechsel ist notwendig, wenn sie voll sind oder nicht mehr kleben.

Die tatsächlich anzuwendenden Maßnahmen und die genauen Zeitpunkte werden von der Landwirtschaftskammer bekannt gegeben. Falls im Zuge der Monitoringmaßnahmen des Landes Steiermark keine bzw. nur wenige Zikadenlarven oder Adulte gefunden werden, können vorgesehene Maßnahmen auch entfallen bzw. regional eingeschränkt werden!

Bei Auftreten von GFD können zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden.

Übersicht: Verpflichtende Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen

Rebzikade in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Süd- und Weststeiermark für das Jahr 2021 gemäß §§ 5 Abs. 2 und 9 Abs. 2 der VO über die Bekämpfung der ARZ und der Goldgelben Vergilbung

Zeitraum

Gemäß integriertem Pflanzenschutz bewirtschaftete Weingärten und Vermehrungsflächen (gesamtes ARZ - Verbreitungsgebiet inkl. BZ und SZ) Biologischer Weinbau oder ÖPUL Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen“ (gesamtes ARZ-Verbreitungsgebiet inkl. BZ und SZ) Beginn erstes Larvenstadium (ca. Ende Mai – Anfang Juni - „Pflanzenstärkende Maßnahmen“ 3

Die Übersichtstabelle finden Sie im unten angefügten PDF

Dateien:
Zehnerhaus Bad Radkersburg
Parktherme Bad Radkersburg
Bad Radkersburg in der Erlebnisregion Thermen- & Vulkanland
Quelle Bad Radkersburg
Biowärme Bad Radkersburg
Beteiligung Bad Radkersburg
Wasserwerk Bad Radkersburg
Volksschule Bad Radkersburg
Musikschule Bad Radkersburg
GDZ Bad Radkersburg
Eurocampus Bad Radkersburg
IHTL Bad Radkersburg
Bücherei Logo
Museum Bad Radkersburg