Fahrtkostenzuschuss für Studierende
Für Studierende mit Hauptwohnsitz in Bad Radkersburg wird ein Zuschuss für Fahrtkosten in Höhe von € 100,-- pro Semester gewährt. Die gilt bis einschließlich jenem Semester, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird.
Voraussetzung für die Auszahlung ist:
• aufrechter Hauptwohnsitz während des gesamten Semesters
• Vorlage der Inskriptionsbestätigung
• Angabe bzw. Nachweis des Transportmittels
Die Auszahlung erfolgt am Ende des jeweiligen Semesters. Formulare liegen in den Bürgerservicestellen Rathaus und Zeltingerstraße auf, und sind auf der Homepage abrufbar unter Formulare. Für das Sommersemester 2019 kann erstmals ein Antrag gestellt werden.