K U N D M A C H U N G zum Wechsel im Gemeinderat
Gemäß § 29 Abs. 1 lit. a Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 - GemO i.d.g.F. hat Herr Gemeinderat Dipl. Ing. Marc-Andrè Skopal, 8490 Bad Radkersburg, Murgasse 38/2 mit Schreiben vom 11.07.2017 die Zurücklegung seines Gemeinderatsmandates mit sofortiger Wirksamkeit erklärt.
Die gänzliche Streichung aus der Liste wurde wegen Wohnsitzwechsel begehrt.
Die Zurücklegung des Mandates ist daher unwiderruflich und rechtswirksam.
Herr Prof. Mag. Franz Robin als Nächstgereihter der BBR hat mit Schreiben vom 11.07.2017 seinen Mandatsverzicht bekannt gegeben.
Gemäß § 31 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 - GemO i.d.g.F. wird daher Frau
Elke DOLINAR
Pensionistin, geboren 1947
8490 Bad Radkersburg
als Ersatz aus der Liste der Bürgerliste Bad Radkersburg (BBR) auf den frei gewordenen Gemeinderatssitz einberufen.
Die Berufung ist wirksam, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen nach der Kundmachung abgelehnt wird.
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag am: 12.07.2017