Revision des Flächenwidmungsplanes 1.00 & Stadtentwicklungskonzeptes Nr. 1.00
In der Gemeinderatsitzung der Stadtgemeinde Bad Radkersburg vom 09.03.2020 wurden die Revision des Stadtentwicklungskonzeptes 1.00 sowie die Revision des Flächenwidmungsplanes 1.00 beschlossen.
Die Revision des Stadtentwicklungskonzeptes 1.00 sowie die Revision des Flächenwidmungsplanes 1.00 wurden vom Amt der Stmk. Landesregierung mit Bescheid vom 29.06.2020 zu GZ ABT13-10.100-2/2015-7 genehmigt.
Die Verordnungen über die STEK-Revision und die FWP-Revision der Stadtgemeinde Bad Radkersburg (Wortlaut und planliche Darstellung) treten nunmehr mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist (2 Wochen) folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist
vom 08. Juli bis 22. Juli 2020
kann in die Verordnungen (Wortlaut und planliche Darstellung) in der Stadtgemeinde Bad Radkersburg (Rathaus 1. Stock) während der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr) öffentlich Einsicht genommen werden.
Ein Aushang der Wortlaute und planlichen Darstellungen an der Amtstafel ist aufgrund der Größe dieser Verordnungsbestandteile nicht möglich.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die gegenständlichen Verordnungen auch nach der Kundmachungsfrist und dem Eintritt der Rechtskraft im Rathaus während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht bereitgehalten werden.