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Volksbegehren

Was ist ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:

1. Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Proponentinnen und Proponenten eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres einbringen. Das Volksbegehren selbst kommt dann somit zustande.

2. Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterstützen. Es besteht die Möglichkeit die beim BMI registrierten Volksbegehren online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt zu unterstützen.

Zusätzlich können Sie während des Eintragungszeitraums mit längeren Öffnungszeiten bei jedem Gemeindeamt Ihre Unterschrift für das jeweilig aktuelle Volksbegehren leisten. Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

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