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Das Judenviertel am Frauenplatz

Der Beginn jüdischen Lebens in Radkersburg ist uns nicht bekannt, dürfte aber in die ersten Jahrzehnte nach der Erweiterung Radkersburgs zur Stadt fallen. Da sich die Parzellen des Judenviertels von denen der übrigen Stadt durch ihre Kleinheit deutlich unterscheiden, muss der Wohnbereich der Juden bereits bei der Stadtplanung berücksichtigt worden sein. So gab es im mittelalterlichen Radkersburg schließlich eine jüdische Gemeinde, die von ihrer ersten Erwähnung am 8. November 1338 bis zur Ausweisung der Juden durch Kaiser Maximilian I. 1496 kontinuierlich besiedelt war. Die am 8. November 1338 erwähnte Selda war Steuereinnehmerin ihrer kleinen Gemeinde, auch wenn sie als solche nicht extra genannt wurde. Laut Urkunde hatte sie die ausständigen Steuern mit ihren Gemeindemitgliedern ausgehandelt und für die Obrigkeit gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Sohn vorgestreckt. Sie ist mit dieser Tätigkeit die bisher einzige bekannte Trägerin eines mittelalterlichen jüdischen Gemeindeamtes in Österreich und genoss demnach Autorität und Ansehen.

Die mittelalterliche Gemeinde war mit mindestens zwei Bereichen jüdischer Öffentlichkeit, nämlich mit der Synagoge und dem Judenviertel, ausgestattet. Das Radkersburger Judenviertel bildete eine geschlossene Anlage von Häusern, die am heutigen Frauenplatz und den dort verlaufenden kleinen Gassen zu lokalisieren sind. Der Wohnplatz lag im Zentrum der Stadt in prominenter Lage direkt hinter dem Rathaus in unmittelbarer Nähe zum Hauptplatz. Er bestand aus der Judengasse, der Rathausgasse und der Kochgasse. Das Viertel öffnete sich nach allen Richtungen hin, so dass von einem Ghetto nicht gesprochen werden kann. Im Zentrum des Judenviertels stand die Synagoge, die 1431 zweifelsfrei nachweisbar ist. An ihrer Stelle wurde nach der Vertreibung der Juden eine Frauenkapelle erbaut, die im November 1504 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Von ihr bezog das Judenviertel seinen späteren Namen Frauenplatz. Ein jüdischer Friedhof lässt sich in Radkersburg nicht nachweisen.

Die jüdische Gemeinde von Radkersburg dürfte rund 70 Personen umfasst haben. Insgesamt können von 1338 bis 1499 acht Frauen und 48 Männer mit ihren Namen bezeugt werden. Pessachs Witwe ist nur nach ihrem verstorbenen Mann benannt. Außerdem werden die Ehefrauen von neun Männern  ohne Namen nach ihren Männern in den Urkunden genannt. Sie sollten im Falle des Todes ihrer Ehemänner die Geldgeschäfte übernehmen. Die nach Radkersburg gebürtige Gundel führte nach dem Tod ihres Mannes in Graz die Familiengeschäfte und trat als Kreditgeberin auf. Sie ist die einzige Radkersburgerin, deren selbständige Geschäftstätigkeit sich dokumentieren lässt.

Fast alle Juden in Radkersburg dürften ihren Lebensunterhalt als Geldverleiher bestritten haben. Nur Aramin, die Frau oder Witwe des Aram, scheint in der Stubenberger Erbteilung aus 1421 als Unterbesitzerin eines Weingartens am Kerschbacher Berg auf und zinste neun Eimer Bergrecht. Allerdings ist zu bemerken, dass das vorhandene Quellenmaterial nur einseitige Interpretationsmöglichkeiten eröffnet und, sieht man von Aramin ab, keine anderen Erwerbsquellen preisgibt. Die Geschäftsmöglichkeiten der Radkersburger Geldverleiher dürften beschränkt gewesen sein, zumal das überlieferte Kreditniveau relativ niedrig war. Die Laufzeiten der Darlehen korrelierten mit der Bonität des Schuldners. Eine verbindliche Aussage über die Höhe der Zinsen kann nicht gemacht werden, da auch die Radkersburger Schuldbriefe im Regelfall keine Angaben über Zinsen beinhalten. Versäumte ein Schuldner jedoch den Rückzahlungstermin, berechnete der Kreditgeber hohe Verzugszinsen. Sie waren für mittelalterliche Verhältnisse aber vollkommen normal. Auch Christen, und zwar Adelige und Bürger, betätigten sich in Radkersburg als Geldverleiher am freien Kapitalmarkt. Dem christlichen Geldverleiher überließ der Schuldner mittels Satzdarlehen für die entliehene Summe auf eine bestimmte Zeit ein nutzbares Pfand. Die daraus resultierenden Einkünfte fielen dem Gläubiger zu. Ein Geldgeschäft unter Christen aus 1428 führte sogar offene Verzugszinsen an. Die christliche Kreditvergabepraxis unterschied sich nicht von der jüdischen. Streitfälle zwischen Christen und Juden wurden durch das Judengericht behandelt. Von 1373 bis 1492 sind in Radkersburg 13 Judenrichter nachweisbar, die zur bürgerlichen Prominenz der Stadt gehörten. Im Gegensatz zu Graz, Marburg und Judenburg war die Funktion des Judenrichters hier mit keinem anderen Amt verbunden und galt für sich als ausreichend bedeutsam.

Infolge des Ausweisungsbefehls Kaiser Maximilians I. aus 1496 mussten alle Jüdinnen und Juden Radkersburg verlassen. Der letzte mittelalterliche Nachweis datiert vom 18. November 1499, als Schaul seine Liegenschaft im Judenviertel verkaufte. Erst durch das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, das die Gleichheit vor dem Gesetz, die Niederlassungsfreiheit und die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit mit dem Recht der öffentlichen Religionsausübung festschrieb, begann ein neuer Abschnitt jüdischen Lebens in Radkersburg.

Literatur:

Martha KEIL, „Und sie gibt Nahrung ihrem Haus“. Jüdische Geschäftsfrauen im spätmittelalterlichen Aschkenas. In: David 66 (2005), 54-56.

Hermann KURAHS, Verwehrte Heimat. Die jüdische Geschichte Radkersburgs vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark 63 (2014).

Markus J. WENNINGER, Zur Topographie der Judenviertel in den mittelalterlichen deutschen Städten anhand österreichischer Beispiele. In: Franz MAYRHOFER/Ferdinand OPLL (Hgg.), Juden in der Stadt. Linz/Donau 1999, 81-117.

 

 

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