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4. Juni 2019

Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade 2019

in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Süd- und Weststeiermark

Bild Informationsblatt

Informationsblatt

Amerikanische Rebzikade

Die Amerikanische Rebzikade (ARZ), Überträger der gefährlichen Phytoplasmose ,,Grapevine flavescence dorée" (GFD, Goldgelbe Vergilbung der Rebe), wurde 2004 erstmals im Raum Klöch und St. Anna am Aigen gefunden. ln den ersten Jahren der Beobachtung wurden nur erwachsene Zikaden (Adulte) gefunden, zwischenzeitig ist die ARZ in großen Teilender Weinbaugebiete Vulkanland Steiermark und Südsteiermark und im Süden der Weststeirmark heimisch geworden, d.h. sie überwintert als Ei und durchlebt alle fünf Larvenstadien bis zur adulten Zikade. Der österreichweit erste Ausbruch von Grapevine flavescence dorée wurde im Herbst 2009 in der Gemeinde Tieschen festgestellt. lm Jahr 2018 wurden an drei Standorten einzelne Rebstöcke positiv auf GFD getestet und diese in weiterer Folge gerodet.

Verbreitungsgebiet

Das Verbreitungsgebiet der ARZ umfasst folgende Gemeinden im Bezirk Südoststeiermark: die Gemeinden Bad Gleichenberg, Bad Radkersburg, Deutsch Goritz, Edelsbach bei Feldbach, Eichkögl, Fehring, Feldbach, Gnas, Halbenrain, Jagerberg, Kapfenstein, Kirchberg an der Raab, Klöch, Mettersdorf am Saßbach, Mureck, Murfeld, Paldau, Riegersburg, Sankt Peter am Ottersbach, Sankt Anna am Aigen, Straden, Tieschen und Unterlamm.

Befalls- und Sicherheitszonen

Die bisherige Befalls- und Sicherheitszone Tieschen ist aufgehoben worden, da in den letzten beiden Vegetationsperioden keine infizierten Rebstöcke nachgewiesen wurden.

Dafür wurde die Befalls- und Sicherheitszone Bad Radkersburg neu abgegrenzt, da in einer Anlage mehrere Rebstöcke positiv auf GFD getestet wurden.

Behandlungsfestlegungen

Nach der oben genannten Verordnung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten von Weingärten (gemäß Landesweinbaugesetz, mind. 500 m² Rebfläche je Betrieb) und von Vermehrungsflächen (Rebschulen, Mutterrebenbestände) im Verbreitunqs­qebiet der ARZ verpflichtet, Maßnahmen durchzuführen.

Weinhecken. Weinlauben. Einzelstöcke inkl. Direktträgerreben

Da es für die Bekämpfung der ARZ im Haus- und Kleingartenbereich derzeit kein zugelassenes Pflanzenschutzmittel gibt, kann keine verpflichtende Pflanzenschutzmaßnahme mit Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben werden.

Zur Abschirmung des Zikadenfluges können von Mitte Juli bis Ende Oktober Klebefallen (Gelbtafeln) zum Wegfangen der Rebzikaden (zwei Gelbtafeln pro Einzelstock bzw. eine Gelbtafel pro Laufmeter Hecke) angebracht werden.

In der Befalls- und Sicherheitszone Bad Radkersburg ist diese Maßnahme verpflichtend und die Klebetafeln mindestens 2x zu wechseln; ein häufigerer Wechsel ist notwendig, wenn sie voll sind oder nicht mehr kleben.

Die tatsächlich anzuwendenden Maßnahmen und die genauen Zeitpunkte werden von der Landwirtschaftskammer bekannt gegeben. Falls im Zuge der Monitoringmaßnahmen des Landes Steiermark keine bzw. nur wenige Zikadenlarven oder Adulte gefunden werden, können vorgesehene Maßnahmen auch entfallen bzw. regional eingeschränkt werden!

Bei Auftreten von GFD können zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden!

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