Wilkommen in Bad Radkersburg!
Schriftgröße:A-AA+
18. Februar 2022

Call für die Vergabe von Projekten zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern 2022-2023

Das Land Steiermark ermöglicht auf Basis des Steiermärkischen Kultur- und

Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. sowie der Richtlinie zur Gewährung von Förderungen im

Bereich der Denkmalpflege und nach den Standards der Baudenkmalpflege Förderungen zum

Erhalt von Kulturgütern.

 

Es ist ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen, Spuren zu hinterlassen und Zeichen zu setzen.

Sowohl in der Vergangenheit als auch heute haben Denkmäler für uns eine ausgeprägte

persönliche und gemeinschaftsstiftende Bedeutung. Der Call zur Erhaltung von Flur- und

Kleindenkmälern 2022-2023 richtet seinen Fokus auf Denkmäler wie Bildstöcke, Pest- und

Grenzsäulen, Feldkreuze, Kapellen und Sandsteinfiguren, die in unterschiedlichsten

Ausformungen über die gesamte Steiermark verteilt, anzutreffen sind. Als historische Elemente

einer Kulturlandschaft legen diese, ob weltlich oder religiös orientiert, Zeugnis menschlichen

Handelns in ideeller, geistiger und materieller Art ab. Sie geben Einblicke in das Erleben und

Bewältigen alltäglicher und tiefgreifender Ereignisse. Dafür setz(t)en Menschen unübersehbare

Symbole des Erinnerns.

 

 

Das Land Steiermark veröffentlicht im Auftrag von Herrn Landesrat Mag. Christopher Drexler über

die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kulturelles Erbe und Volkskultur den „Call für die

Vergabe von Projekten zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern 2022-2023“ mit dem

Themenschwerpunkt

 

 

Ø  Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung

von Flur- und Kleindenkmälern durch substanzerhaltende Maßnahmen

nach den Standards der Baudenkmalpflege.

 

1. Zielgruppe

Der Call richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Institutionen bzw. Körperschaften

bezogen auf Flur- und Kleindenkmäler im Bundesland Steiermark.

 

2. Förderungsvoraussetzung

Für die Vorlage von Förderungsansuchen ist zu beachten:

Ø  Je Förderungswerber*in kann ein Ansuchen für ein Objekt eingereicht werden.

Ø  Nachweis Förderungswerber*in: Name (der Institution), Ansprechpartner*in, Adresse

Ø  Nachvollziehbarkeit der angeführten wirtschaftlichen Lage/ Einnahmen und Kosten

(Finanzierungsplan) mit entsprechenden Plausibilisierungen (Angebote, Kostenschätzung)

Ø  Eigentumsnachweis und/oder Darstellung der Besitzverhältnisse

Ø  Angaben zum genauen Standort des Objekts (z.B. Grundstücksnummer und Gemeinde)

Ø  ÿ IST-Zustand mittels Fotodokumentation und Beschreibung (Befundung) vor Renovierung,

Restaurierung und Revitalisierung

Ø  Mitteilung, ob das Objekt unter Denkmalschutz steht oder nicht

Ø  Übermittlung einer Dokumentation zur Geschichte des Bauwerkes

Ø  Darstellung der gegenwärtigen Nutzung und kulturellen Bedeutung

Ø  Elektronische Einreichung unter Verwendung des Onlineformular

 

Förderungen im Bereich Kulturelles Erbe und Volkskultur

mit dem Projekttitel „CALL Flur- und Kleindenkmäler 2022-2023“ + Objektname

im Förderungsbereich „Denkmalpflege“

 

3. Förderungsvergabe

Die Begutachtung der eingereichten Ansuchen erfolgt durch das Kulturkuratorium und ihre*seine

Fachexperten*innen auf Basis der eingereichten Unterlagen. Es können nur vollständige

Ansuchen vorgelegt werden. Je Förderungswerber*in wird maximal ein Ansuchen begutachtet.

Über die Vergabe und Höhe der Förderungsmittel entscheidet die Steiermärkische

Landesregierung. Die Förderungshöhe erfolgt anteilsmäßig unter der Voraussetzung der

Einreichung eines Projektes mittels eines Förderungsansuchens pro Förderungswerber*in.

 

4. Förderungszeitraum

Der Förderungs-/Projektzeitraum für die eingereichten Projekte erstreckt sich von 01. August

2022 bis längstens 31. Juli 2023.

 

5. Förderungsausmaß

Der Call umfasst eine Gesamtsumme von 150.000 EUR bei einer maximalen Förderungssumme

pro Förderungswerber*in von 5.000 EUR.

 

6. Fristen

Eine Einreichung ist zwischen 15. Dezember 2021 und 30. April 2022 (Datum der automatischen

Eingangsbestätigung) möglich. Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt bis Ende Juli

2022. Sämtliche Fristen werden ausnahmslos eingehalten. Fristversäumnisse führen zum

Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

 

7. Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage gelten das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005

i.d.g.F. sowie die Richtlinie zur Gewährung von Förderungen im Bereich der Denkmalpflege.

 

8. Datenschutz

Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass der Förderungsgeber - Land

Steiermark ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerber*

innen und Förderungsnehmer*innen betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art.

6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des

Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt zu verarbeiten. Die gemäß Z 1

verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre

gespeichert. Darüber hinaus finden sich sämtliche, relevante Informationen auf der

Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers Land.

 

9. Kontakt

Als Ansprechpartnerin hinsichtlich der eingereichten Projekte steht das Amt der Steiermärkischen

Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kulturelles Erbe und Volkskultur,

Landhausgasse 7, 8010 Graz, Mag.a Evelyn Kometter, +43 316- 877/3138,

evelyn.kometter@stmk.gv.at zur Verfügung.

Dateien:
Zehnerhaus Bad Radkersburg
Parktherme Bad Radkersburg
Bad Radkersburg in der Erlebnisregion Thermen- & Vulkanland
Quelle Bad Radkersburg
Biowärme Bad Radkersburg
Beteiligung Bad Radkersburg
Wasserwerk Bad Radkersburg
Volksschule Bad Radkersburg
Musikschule Bad Radkersburg
GDZ Bad Radkersburg
Eurocampus Bad Radkersburg
IHTL Bad Radkersburg
Bücherei Logo
Museum Bad Radkersburg