Call für die Vergabe von Projekten zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern 2022-2023
Das Land Steiermark ermöglicht auf Basis des Steiermärkischen Kultur- und
Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. sowie der Richtlinie zur Gewährung von Förderungen im
Bereich der Denkmalpflege und nach den Standards der Baudenkmalpflege Förderungen zum
Erhalt von Kulturgütern.
Es ist ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen, Spuren zu hinterlassen und Zeichen zu setzen.
Sowohl in der Vergangenheit als auch heute haben Denkmäler für uns eine ausgeprägte
persönliche und gemeinschaftsstiftende Bedeutung. Der Call zur Erhaltung von Flur- und
Kleindenkmälern 2022-2023 richtet seinen Fokus auf Denkmäler wie Bildstöcke, Pest- und
Grenzsäulen, Feldkreuze, Kapellen und Sandsteinfiguren, die in unterschiedlichsten
Ausformungen über die gesamte Steiermark verteilt, anzutreffen sind. Als historische Elemente
einer Kulturlandschaft legen diese, ob weltlich oder religiös orientiert, Zeugnis menschlichen
Handelns in ideeller, geistiger und materieller Art ab. Sie geben Einblicke in das Erleben und
Bewältigen alltäglicher und tiefgreifender Ereignisse. Dafür setz(t)en Menschen unübersehbare
Symbole des Erinnerns.
Das Land Steiermark veröffentlicht im Auftrag von Herrn Landesrat Mag. Christopher Drexler über
die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kulturelles Erbe und Volkskultur den „Call für die
Vergabe von Projekten zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmälern 2022-2023“ mit dem
Themenschwerpunkt
Ø Renovierung, Restaurierung und Revitalisierung
von Flur- und Kleindenkmälern durch substanzerhaltende Maßnahmen
nach den Standards der Baudenkmalpflege.
1. Zielgruppe
Der Call richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Institutionen bzw. Körperschaften
bezogen auf Flur- und Kleindenkmäler im Bundesland Steiermark.
2. Förderungsvoraussetzung
Für die Vorlage von Förderungsansuchen ist zu beachten:
Ø Je Förderungswerber*in kann ein Ansuchen für ein Objekt eingereicht werden.
Ø Nachweis Förderungswerber*in: Name (der Institution), Ansprechpartner*in, Adresse
Ø Nachvollziehbarkeit der angeführten wirtschaftlichen Lage/ Einnahmen und Kosten
(Finanzierungsplan) mit entsprechenden Plausibilisierungen (Angebote, Kostenschätzung)
Ø Eigentumsnachweis und/oder Darstellung der Besitzverhältnisse
Ø Angaben zum genauen Standort des Objekts (z.B. Grundstücksnummer und Gemeinde)
Ø ÿ IST-Zustand mittels Fotodokumentation und Beschreibung (Befundung) vor Renovierung,
Restaurierung und Revitalisierung
Ø Mitteilung, ob das Objekt unter Denkmalschutz steht oder nicht
Ø Übermittlung einer Dokumentation zur Geschichte des Bauwerkes
Ø Darstellung der gegenwärtigen Nutzung und kulturellen Bedeutung
Ø Elektronische Einreichung unter Verwendung des Onlineformular
Förderungen im Bereich Kulturelles Erbe und Volkskultur
mit dem Projekttitel „CALL Flur- und Kleindenkmäler 2022-2023“ + Objektname
im Förderungsbereich „Denkmalpflege“
3. Förderungsvergabe
Die Begutachtung der eingereichten Ansuchen erfolgt durch das Kulturkuratorium und ihre*seine
Fachexperten*innen auf Basis der eingereichten Unterlagen. Es können nur vollständige
Ansuchen vorgelegt werden. Je Förderungswerber*in wird maximal ein Ansuchen begutachtet.
Über die Vergabe und Höhe der Förderungsmittel entscheidet die Steiermärkische
Landesregierung. Die Förderungshöhe erfolgt anteilsmäßig unter der Voraussetzung der
Einreichung eines Projektes mittels eines Förderungsansuchens pro Förderungswerber*in.
4. Förderungszeitraum
Der Förderungs-/Projektzeitraum für die eingereichten Projekte erstreckt sich von 01. August
2022 bis längstens 31. Juli 2023.
5. Förderungsausmaß
Der Call umfasst eine Gesamtsumme von 150.000 EUR bei einer maximalen Förderungssumme
pro Förderungswerber*in von 5.000 EUR.
6. Fristen
Eine Einreichung ist zwischen 15. Dezember 2021 und 30. April 2022 (Datum der automatischen
Eingangsbestätigung) möglich. Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt bis Ende Juli
2022. Sämtliche Fristen werden ausnahmslos eingehalten. Fristversäumnisse führen zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
7. Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage gelten das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005
i.d.g.F. sowie die Richtlinie zur Gewährung von Förderungen im Bereich der Denkmalpflege.
8. Datenschutz
Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass der Förderungsgeber - Land
Steiermark ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerber*
innen und Förderungsnehmer*innen betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art.
6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des
Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt zu verarbeiten. Die gemäß Z 1
verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre
gespeichert. Darüber hinaus finden sich sämtliche, relevante Informationen auf der
Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers Land.
9. Kontakt
Als Ansprechpartnerin hinsichtlich der eingereichten Projekte steht das Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport / Referat Kulturelles Erbe und Volkskultur,
Landhausgasse 7, 8010 Graz, Mag.a Evelyn Kometter, +43 316- 877/3138,
evelyn.kometter@stmk.gv.at zur Verfügung.