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2. Oktober 2023

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/24

Durch den einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsarten.

Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz seit 1.9.2023 in der Gemeinde und, dass das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitz-gemeldeter“ Personen festgelegte Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.

Für Ein-Personen-Haushalte€ 1.392,00

Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften€ 2,088,00

Für jedes Familienbeihilfe beziehende im 

Haushalt lebende Kind€    418,00

Keinen Anspruch haben Personen, die „Wohnunterstützung“ beziehen.

Anträge können zwischen 02.10.2023 und 29.02.2024 in der Bürgerservicestelle Rathaus gestellt werden. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.

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Quelle Bad Radkersburg
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