Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/24
Durch den einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsarten.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz seit 1.9.2023 in der Gemeinde und, dass das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitz-gemeldeter“ Personen festgelegte Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.
Für Ein-Personen-Haushalte€ 1.392,00
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften€ 2,088,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im
Haushalt lebende Kind€ 418,00
Keinen Anspruch haben Personen, die „Wohnunterstützung“ beziehen.
Anträge können zwischen 02.10.2023 und 29.02.2024 in der Bürgerservicestelle Rathaus gestellt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.