Neue Parkregelung ab 15-1-2015 u. Hausnummernänderung
* Das 3-Zonen-Modell * Hausnummernplan Altneudörfl u. Oberlaafeld
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger
der Stadtgemeinde Bad Radkersburg!
In der Stadt Bad Radkersburg stehen in und um die Altstadt in Summe rd. 755 Pkw-Abstellplätze zur Verfügung. Rd. 1/3 davon (265 Pkw-Abstellplätze) befinden sich direkt in der historischen Altstadt. Diese wollen wir möglichst unseren Gästen und „Einkäufern“ zur Verfügung stellen. Deshalb gilt ab 1. 1. 2015 für die Parkregelung in Bad Radkersburg ein 3-Zonen-Modell.
Parkdauer bis 90 Minuten
In der gesamten Altstadt (Zone 1 = Blaue Zone) gilt wie bisher die gleiche Kurzparkzonenregelung mit einer maximalen Parkdauer von 90 Minuten.
Parkdauer bis 180 Minuten
Wenn Sie länger als 90 Minuten parken wollen, ersuchen wir Sie, einen Sammelparkplatz am Altstadtrand aufzusuchen. Die maximale Parkdauer für die Sammelparkplätze „Stadtgraben“ und „Hasenhaide“ beträgt 180 Minuten (Zone 2 = Grüne Zone).
Dauerparkplätze (bis 1 Woche)
Ohne Zeitbegrenzung (bis zu 1 Woche) kann auf den Parkplätzen der Stadtgemeinde „P-Nord“ (in der Dr.-Kamniker-Straße) und „P-Ost“ (bei Fußballstadion Mitterling) geparkt werden (Zone 3 = Dauerparkplätze).
Für Bewohner, Mitarbeiter und Gäste der Beherbergungsbetriebe der Altstadt stehen Ausnahmegenehmigungen bei entsprechender Antragstellung zur Verfügung.
Details zu den Kurzparkzonenregelungen und Ausnahmegenehmigungen finden Sie auf der Rückseite. Ein Übersichtsplan mit dem 3-Zonen-Modell ist im Blattinneren.
Bestehende Ausnahmegenehmigungen gelten bis zu deren Ablauf weiter.
Wir ersuchen Sie, die Parkregelungen nach dem 3-Zonen-Modell einzuhalten und danken für Ihr Verständnis.
Bad Radkersburg, Jänner 2015
Der Regierungskommissär
Mag. Josef Sommer
zur Sonderausgabe 2015 incl. Detailinformationen>>
zu den Verordnungen und Kundmachungen>>
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Übersichtsplan der neuen Hausnummern Altneudörfl u. Oberlaafeld als PDF>>