Verordnung: Teilweise Aufhebung des Betret-, Befahr- und Aufenthaltsverbotes
Mit Verordnungen des Bürgermeisters wurde das Betreten, Befahren und der Aufenthalt in gewissen Gebieten (Wälder und Stadtpark) verboten.
Für den Bereich des Stadtparkes wird dieses Verbot nunmehr ab 01.09.2023 aufgehoben, da die Aufräumarbeiten abgeschlossen sind.
Für die übrigen Bereiche (Murauen und Zelting) bleibt das Verbot aufgrund der Gefahrenlage nach wie vor aufrecht.